DETAILANSICHT

Elektronisches Patientendossier EPD

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Anbindung von Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. Ein Erfahrungsbericht am Beispiel der XAD-Stammgemeinschaft

Alters- und Pflegeinstitutionen sowie Institutionen für Menschen mit Behinderung, welche Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erbringen, müssen sich bis spätestens 15. April 2022 einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft angeschlossen und alle erforderlichen organisatorischen und technischen Anpassungen vorgenommen haben, um mit dem elektronischen Patientendossier (EPD) arbeiten zu können.

CURAVIVA Schweiz hat zusammen mit CURAVIVA Basel-Stadt und Baselland auf der Basis der Hilfestellungen der XAD-Stammgemeinschaft vier Alters- und Pflegeinstitutionen auf dem Weg der Anbindung begleitet. Entstanden ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit verschiedenen zusätzlichen Unterlagen. Damit sollen die Institutionen beim Anbindungsprozess an das elektronische Patientendossier (EPD) unterstützt werden.

 

Für wen ist die Anleitung von Nutzen?

Die Anleitung ist auf eine Anbindung via Webportal und an die XAD-Stammgemeinschaft der axsana abgestimmt. Da die gesetzlichen Vorgaben jedoch national für alle EPD-Teilnehmenden gelten und das Vorgehen für den Anschluss weitgehend identisch ist, können die Anleitung und zusätzlichen Unterlagen zum grössten Teil auch für die Webportal-Anbindung an eine andere (Stamm-)Gemeinschaft verwendet werden.

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