Schutz vor Grippe und Pandemien

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat auf seiner Website diverse Informationen betreffend Impfempfehlungen für Mitarbeitende im Gesundheitswesen, sowie für Bewohnende in Pflegeinstitutionen und Institutionen für Menschen mit Behinderung zusammengestellt.

Zudem gibt das BAG Unterlagen zur saisonalen Grippe und zu Pandemievorbereitungen heraus. Auch kommt es immer wieder vor, dass in einzelnen Institutionen ein Norovirus auftritt, was zu einer erhöhten Morbidität und Mortalität bei den Bewohnenden führt und mit viel Aufwand sowie Unannehmlichkeiten für die Bewohnenden, Pflegenden und die Institutionen verbunden ist.

COVID-19 Informationen

Neuigkeiten und Anpassungen | BAG

Häufig gestellte Fragen (FAQ) | BAG

Infoportal zu übertragbaren Krankheiten | BAG

Aktuelle Ausbrüche (Epidemien, Pandemien)

Das Bundesamt für Gesundheit informiert, welche Epidemien sich weltweit ausbreiten und welche Ausbrüche in der Schweiz aktuell sind. Das BAG publiziert aktuelle Lageberichte, FAQs sowie Empfehlungen für die Bevölkerung, Fachpersonen und Institutionen.

Aktuelle Ausbrüche und Epidemien

Akute respiratorische Infektionen: Prävention und Kontrolle

Wie können akute respiratorische Infektionen in Altersinstitutionen verhindert – oder bei einem Ausbruch – kontrolliert werden? In diesem Leitfaden finden Sie aktuelle Empfehlungen. Angesprochen sind Verantwortliche der Infektionsprävention, Institutionsleitungen, betreuende ärztliche und pflegerische Fachpersonen, sowie kantonal zuständige Stellen.

Passen Sie die Empfehlungen auf Ihre personellen und finanziellen Ressourcen, Infrastruktur und Organisation an.

Pandemieplan / Pandemiekonzept

Der «Grippe-Pandemieplan Schweiz» dient den verschiedenen Akteuren (Bund, Kantonen, Privaten) als wichtiges Planungsinstrument zur Vorbereitung auf eine Pandemie und unterstützt die nationale Koordination.

Alle Kantone in der Schweiz verfügen über einen Pandemieplan. Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf, die unter Aufsicht der Kantone stehen, werden demnach umgehend durch die Kantonsarztämter informiert, wenn eine Pandemie droht und welche Massnahmen zu ergreifen sind.

Ob Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf über ein Pandemiekonzept verfügen müssen, ist kantonal unterschiedlich geregelt.

Pandemiewebseite BAG

Handbuch für die betriebliche Vorbereitung vom BAG

Pandemiehandbuch für Heime:
ARTISET Zürich hat – noch unter dem Namen CURAVIVA Zürich – ein Pandemiehandbuch für Alterseinrichtungen und Heime für Menschen mit Behinderung erstellt (auf deutsch). Bestellung bei ARTISET Zürich: E-Mail

Saisonale Grippe   

Bewohnende in Institutionen gehören zu den Risikogruppen von Grippen. Die saisonale Grippe ist nicht mit einer einfachen Erkältung (Schnupfen, Niesen, und Halsschmerzen) gleichzusetzen. Sie kann zu schwerwiegenden Komplikationen bis hin zum Tode führen. Die Grippe wird durch Tröpfchen übertragen, die beim Niesen, Husten oder Sprechen entstehen. Die Erreger können direkt oder indirekt (z.B. Türklinke) übertragen werden. Das BAG empfiehlt, dass sich das Personal der Institutionen impfen lässt – dies zum eigenen Schutz und auch zum Schutze der Bewohnenden. Auf der Website des BAG sind spezifisch für Fachpersonen diverse Informationen über saisonale Grippen sowie Grippepandemien aufgeschaltet.

Pandemiewebseite BAG

Norovirus

Erreger und Übertragung:

Noroviren sind für die Mehrzahl der nicht bakteriell bedingten Durchfälle verantwortlich. Da sie sehr infektiös sind (10 bis 100 Viren genügen für eine Ansteckung), kommt es überall dort zu gehäuftem Krankheitsauftreten, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben. Dies ist insbesondere in Familien, Heimen, Spitälern, Kasernen, Kreuzfahrtschiffen und Kindergärten der Fall. Die Ansteckung erfolgt über den Mund, durch Kontakt mit der Haut (z. B. verunreinigte Hände) bzw. mit Objekten (z. B. kontaminierte Türklinken), durch Inhalation der in der Luft schwebenden Tröpfchen (z. B. nach Erbrechen) oder durch Konsum von verunreinigten Lebensmitteln bzw. Wasser. Noroviren sind sehr resistent gegen Umwelteinflüsse (z. B. gegen Temperaturschwankungen) und können auf verunreinigten Flächen mehr als 12 Tage lang ansteckend bleiben.

Krankheitsbild:

Die Krankheit bricht in der Regel 12 bis 48 Stunden nach der Ansteckung aus; meist abrupt mit oft schwallartigem Erbrechen, starkem Durchfall und häufig begleitet von Bauch-, Muskel- und Kopfschmerzen. Vereinzelt kommt noch Fieber dazu. Nach 2 bis 3 Tagen ist die Krankheit überwunden. Bei der Behandlung ist vor allem auf genügend Flüssigkeitszufuhr zu achten.

Verbreitung und Häufigkeit:

Noroviren sind weltweit verbreitet. In Europa treten Infektionen vor allem in den Wintermonaten auf – sie können aber das ganze Jahr über durch Import aus anderen Regionen der Welt ausgelöst werden. In der Schweiz erkranken pro Jahr schätzungsweise 400 000 Menschen an einem durch Noroviren verursachten Brechdurchfall. Das Meldesystem des Bundesamts für Gesundheit erfasst Ausbrüche des Norovirus mittels eines Formulars, welches die gesammelte Meldung mehrerer Fälle ermöglicht. Meist wird die Krankheit über die Magen-Darm-Symptome erfasst.

Vorbeugung:

Eine Impfung oder Medikamente zur Vorbeugung gibt es nicht. Wichtig ist eine gute Händehygiene, nämlich gründliches Waschen mit Seife, insbesondere nach jedem Toilettengang. Ausserdem sollten Gegenstände und Oberflächen, die mit Stuhl oder Erbrochenem in Kontakt gekommen sind, gereinigt und anschliessend desinfiziert werden, z. B. durch verdünntes Javelwasser (0,1 %). Die handelsübliche Javel-Lösung für den Haushaltsgebrauch weist eine Konzentration von 2,5 % auf und muss auf 0,1 % verdünnt werden (2½ dl der Originallösung mit 6 l Wasser mischen). Erkrankte Personen sollten keine Malzeiten zubereiten. Sind sie in gefährdeten Institutionen tätig (Altersheime, Spitäler, Gastronomie, Schulen), sollten erkrankte Personen auch nach Abklingen der Symptome mindestens 2 bis 3 Tage der Arbeit fernbleiben und weiterhin auf gute Hygiene achten.

Impfempfehlungen des BAG für Beschäftige im Gesundheitswesen

Beschäftigte im Gesundheitswesen sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an Infektionen zu erkranken und diese zu übertragen. Aufgrund des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. März 1981 (SR 832.20), die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) vom 19. Dezember 1983 (SR 832.30) und die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) vom 25. August 1999 (SR 832.321), sind Arbeitgeber dafür verantwortlich für Beschäftigte, die Gefahr laufen, sich mit impfverhütbaren Infektionserregern anzustecken oder solche zu übertragen, wirksame Impfungen kostenlos anzubieten, wo dies möglich und sinnvoll ist.

Impfen gegen Grippe (BAG)

Fehlende Primovakzinations-  oder Auffrischimpfungen sollten auf freiwilliger Basis und nach Einverständniserklärung durch den Beschäftigten nachgeholt werden. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, die eine Impfung ablehnen, sind im Falle einer Exposition geeignete Massnahmen zu deren Schutz und zur Verhinderung einer Weiterverbreitung zu ergreifen.

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