Zwei Jahre schlummerte dieser breit abgestützte Vorstoss seiner Behandlung, bis der Nationalrat im Herbst 2023 mit einer klaren Zustimmung den Weg freigab für diesen Puzzlestein zur Verbesserung der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung.
Bis jetzt können nur Arbeitnehmer:innen Hilfsmittel beantragen
Nach IVG können Menschen mit Behinderung für die notwendige Unterstützung ihrer Erwerbstätigkeit Hilfsmittel beantragen. Der heutige Vollzug stellt für Arbeitgebende oftmals eine Hürde dar. Christian Lohr möchte mit seinem Vorstoss auch Arbeitgebende die Möglichkeit geben, direkt bei der IV ein Gesuch für Hilfsmittel für die Einrichtung des Arbeitsplatzes für Mitarbeiter:innen mit Behinderung zu stellen. Die Beschränkung auf Arbeitnehmer:innen für die Gesuchsstellung verlangsamt den Prozess und erhöht den Koordinationsaufwand zur Einrichtung eines barrierefreien Arbeitsplatzes unnötig. Mit der Absicherung, dass die betroffenen Arbeitnehmer:innen über ein entsprechendes Gesuch der Arbeitgebenden zu informieren sind, ist sichergestellt, dass alle am Prozess beteiligten Parteien involviert sind.
Effiziente Lösungen zur Förderung der Arbeitsintegration
ARTISET und INSOS begrüssen den pragmatischen Lösungsvorschlag der Motion. Es handelt sich dabei nicht um ein kompliziertes Konzept, sondern ganz einfach um eine effiziente und praktikable Förderung der Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung vor Ort, am Arbeitsplatz.