Neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege
Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen verbessern und startet zu diesem Zweck die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Arbeitsbedingungen in der Pflege. Dieses soll die Arbeitsbedingungen in einigen Punkten verbessern: So sollen Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus festgelegt werden. Kurzfristige Anpassungen sollen mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden und die wöchentliche Normalarbeitszeit soll von zwischen 38 und 42 reduziert werden.
Zusätzlich soll eine Verhandlungspflicht für Gesamtarbeitsverträge zum Tragen kommen. Das heisst, dass die Sozialpartner Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufnehmen und über Gesamtarbeitsverträge verhandeln sollen.
Ausbildungsoffensive und bessere Arbeitsbedingungen hängen zusammen
Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, braucht es – nebst der Verbesserung der Arbeitsbedingungen – eine Erhöhung der Berufsabschlüsse. Hierfür startet der Bund Mitte Jahr eine breite Ausbildungsoffensive bestehend aus drei Teilen: Die Kantone unterstützen Leistungserbringer finanziell, die diplomierte Pflegefachkräfte ausbilden. Die Kantone können Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, bei Bedarf auch finanziell unterstützen. Zudem erhalten Fachhochschulen und höhere Fachschulen Zuschüsse, um zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen.
Erste Einschätzung durch ARTISET und CURAVIVA
Die Umsetzung der Ausbildungsoffensive – bei welcher ARTISET und CURAVIVA – miteinbezogen wurden, wird als wichtiger erster Schritt zur Umsetzung der Pflegeinitiative anerkannt und begrüsst. Jedoch bedauern ARTISET und CURAVIVA, dass der Fokus der Ausbildungsoffensive ausschliesslich auf die diplomierten Pflegefachpersonen gelegt wird. Denn ein Personalmangel liegt bei allen in der Pflege involvierten Berufsprofilen vor.
Nun gilt es auch Massnahmen, welche die Arbeitsbedingungen der Pflegefachpersonen verbessern, umsichtig umzusetzen. ARTISET und CURAVIVA weisen auf den Umstand hin, dass die Tarife in vielen stationären und ambulanten Leistungsbereichen sowie die Pflegefinanzierung seit Jahren nicht kostendeckend sind. Wenn also neue Massnahmen eingeführt werden, sind deren Finanzierung zwingend sicherzustellen.
ARTISET und CURAVIVA werden die Vernehmlassungsvorlage zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Arbeitsbedingungen detailliert prüfen und sich dazu in der Vernehmlassungsantwort äussern.
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