20.09.2022

PETITION | Petition für Zusatzprotokoll zur UN-BRK jetzt unterschreiben!

Das Zusatzprotokoll zur UN-Behindertenrechtskonvention ermöglicht es Menschen mit Behinderung, sich bei Verletzung ihrer Rechte beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung zu beschweren. Die Schweiz hat das Zusatzprotokoll bis heute nicht unterzeichnet.

Die Ratifizierung der UN-BRK – ein wichtiger erster Schritt

Vor acht Jahren hat die Schweiz die UN-BRK unterschrieben, nicht aber das Zusatzprotokoll. Das Abkommen spricht Menschen mit Behinderung die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu. Trotzdem werden Menschen mit Behinderungen immer noch ungleich behandelt. Dies stellte auch der UN-Ausschuss fest, der im März dieses Jahres den ersten Staatenbericht der Schweiz beurteilte. Sein Fazit: Es gibt noch viel zu tun für die Schweiz.

Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls – ein konsequenter zweiter Schritt

Das Zusatzprotokoll zur UN-BRK erlaubt es Menschen mit Behinderung nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel in der Schweiz beim UN-Ausschuss ihre Beschwerde vorzubringen. Es enthält keine materiell-rechtlichen Regelungen, das heisst, die vom Ausschuss bei einer Beschwerde formulierten Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend. Sanktionen bei festgestellten Verstößen gegen die UN-BRK sind im Zusatzprotokoll nicht vorgesehen. INSOS und YOUVITA begrüssen zusammen mit ARTISET die konsequente Umsetzung der UN-BRK. Dazu gehört auch die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls.

Bundesrat wollte zuerst Erfahrungen sammeln

Bei einem ersten Vorstoss zur Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zeigte sich der Bundesrat skeptisch mit der Begründung, es müssten zuerst Erfahrungen mit der UN-BRK gesammelt werden. Nach acht Jahren Erfahrung und einem eindeutigen Fazit des UN-Ausschuss zum ersten Staatenbericht ist die Zeit mehr als reif, den zweiten Schritt zu machen. 96 Länder haben das Fakultativprotokoll bereits ratifiziert, darunter alle Nachbarländer der Schweiz. Ein weiterer Verzug bei der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls ist mit Blick auf die konsequente Umsetzung der UN-BRK kontraproduktiv.

Petition auflegen und unterschreiben

Bis am 21. Oktober 2022 läuft die Sammelfrist für die Petition. Unterschreiben lässt sich online. Mit dem Runterladen des Petitionsbogens im Anhang können zusätzlich Unterschriften bei den Mitarbeiter:innen im Betrieb und den Bewohner:innen in der Institution gesammelt werden.

Online unterschreiben