01.09.2025

STELLUNGNAHME | Der indirekte Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative braucht massive Nachbesserungen

ARTISET und INSOS begrüssen die Absicht des Bundesrats, die Autonomie von Menschen mit Behinderungen bei der Wahl des Wohnorts und der Wohnform zu stärken. Doch die notwendige Gesamtsicht zur Behindertenpolitik unter Berücksichtigung der drei Lebensbereiche Wohnen, Ausbildung und Arbeit fehlt.

Wie Selbstbestimmung und Selbstständigkeit in Form konkreter Leistungen gefördert werden sollen, bleibt in weiten Teilen des Vorentwurfs für ein Inklusionsgesetz diffus. Was im ambulanten Bereich an Regelungen aufgestellt werden soll, ist weitgehend unklar. Auch der Durchlässigkeit von Unterstützungsleistungen wird zu wenig Beachtung geschenkt. Der bundesrätliche Vorschlag liegt teilweise hinter Reformschritten zurück, die in verschiedenen Kantonen bereits aufgegleist sind. Es fehlt ein visionärer Ansatz, wie die Schweiz inklusiver gestaltet werden kann, damit auch für Menschen mit Behinderungen die volle gesellschaftliche Teilhabe garantiert ist.

Um die Behindertenpolitik der Schweiz für die nächsten 10 Jahre richtig aufzugleisen, braucht es zwingend Nachbesserungen zum vorliegenden Entwurf. ARTISET und INSOS erachten es als dringlich, dass eine Gesamtsicht unter Berücksichtigung der drei Lebensbereiche Wohnen, Ausbildung und Arbeit aufzeigt, in welche Richtung sich die Behindertenpolitik entwickeln soll, bevor die parlamentarische Beratung startet.