17.06.2022

POLITIK | Rückblick Sommersession 2022

Die drei letzten Wochen debattierten die National- und Ständerät:innen zu einer Vielzahl von Geschäften. Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit für die Rosinen aus dem Bundeshaus, die wir für Sie herausgepickt haben.

Eine Erhöhung des Armeebudgets war in den vergangenen Jahren umstritten. Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich das schlagartig geändert: Schon 2023 solls 300 Millionen mehr geben. Tendenz steigend. Muss sich der Fachkräftemangel in der Langzeitpflege und -betreuung noch weiter akzentuieren, bis dort ebenfalls die notwendigen Mittel lockergemacht werden? Das wird die im dritten Quartal beginnende Debatte zur Umsetzung der Pflegeinitiative zeigen.

Vorderhand jedoch steht das Parlament auf die Kostenbremse: der Nationalrat sprach sich gegen die gleichnamige Initiative, aber für den indirekten Gegenvorschlag aus. Auch bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien spricht sich die grosse Kammer für die «moderate» 2,2 Milliarden- Variante aus statt der von der entsprechenden Initiative geforderten 4.5 Milliarden. – Auf alle Fälle schon mal positiv: das Ja zu «Nein heisst Nein». Das neue Sexualstrafrecht stärkt die Opfer. Mit der Widerspruchslösung hat der Ständerat einen Schritt gemacht. Er hätte aber durchaus noch etwas grösser sein können. – Nachfolgend einige aus ARTISET-Optik interessante Geschäfte. In aller Kürze.
 

21.067 Geschäft des Bundesrats «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag»
Die grosse Kammer will den Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen bremsen und hat dem indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative zugstimmt. Nicht gefolgt ist der Nationalrat der Empfehlung der vorberatenden Kommission, die Kostenziele in Art. 54 zu streichen – wenn auch nur knapp. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Wie sich Kostenziele auswirken, wird sich in der praktischen Umsetzung zeigen: Die Zielgenauigkeit und Wirksamkeit staatlicher Eingriffe könnte wesentlich davon abhängen, wie sehr es den Leistungserbringern gelingt, ihre Interessen auf kantonaler Ebenen durchzusetzen. Dabei besteht die Gefahr, dass nicht dort gespart wird, wo Überversorgung oder Ineffizienz zu hohen Kosten führen, sondern dort, wo die Durchsetzungskraft der Akteure geringer ist.


22.3370 Po SGK-S «Care-Arbeit. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften aufwerten»
Eine Forderung aus der Frauensession 2021 zur Förderung der Care-Arbeit bekam Gehör. Der Bundesrat soll in einem Bericht aufzeigen, wie die Anspruchsvoraussetzungen für Erziehungs- und Betreuungsgutschriften niederschwelliger gestaltet und der Personenkreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet werden können. - Und weil der Magen einiger Ständerät:innen vor der Mittagspause wohl derart laut knurrte, gab Bundesrat Berset der Debatte kurzerhand den richtigen Drall: «Angesichts der Uhrzeit kann ich mich kurz fassen, da der Bundesrat die Annahme dieses Postulats beantragt. Wir sind bereit, das umzusetzen, was hier gefordert wird, nämlich zu prüfen, ob eine Lockerung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sowie eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten sinnvoll ist.». Und der Ständerat nahm das Postulat ohne Widerrede an. So geht das.


20.069 Geschäft des Bundesrats «Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele»
Auch der Ständerat will Minderjährige in den Bereichen Film und Videospiele schützen. Er schloss sich dem Nationalrat an und betonte zudem, dass auch die Anbieter für die Entwicklung der Schutzmassnahmen verantwortlich sind. Des Weiteren will der Ständerat, dass Medienkompetenz und Prävention gesetzlich verstärkt werden; das entspricht dem Wunsch des Nationalrates. Der Beschluss belegt die Prioritäten der kleinen Kammer bei der Güterabwägung zwischen zielführendem Jugendschutz und der Befürchtung von bürokratischer Überlastung. Das neue Gesetz bringt landesweit einheitliche Regeln. Wegen kleinerer noch bestehender Differenzen zwischen den Räten geht die Vorlage nochmals an den Nationalrat.


22.3377 Mo SGK-N «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads»
Die Motion zielt auf die Schaffung einer Bemessungsgrundlage, die bei der Ermittlung des Einkommens bei Behinderung zur Anwendung kommen soll. Und zwar, indem mittels statistischer Werte realistischere Einkommensmöglichkeiten von Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt werden als bis anhin. Noch im letzten Herbst hatte der Bundesrat in der revidierten IV-Verordnung trotz massiver Kritik die bestehende unfaire Bemessungsgrundlage zementiert. Der Nationalrat hat nun ein Einsehen gezeigt, dass die bisherige Praxis nicht länger tragbar ist. Ein erster Schritt für fairere Tabellenlöhne bei der Bestimmung des IV-Grads ist damit getan. Die Motion geht an den Ständerat.


22.3176 Ip Weichelt «Neues Vergütungsregime für das Pflegematerial. Keine Finanzierungslücken in der Übergangszeit»
Bei der Umsetzung des neuen Vergütungssystems für Mittel und Gegenstände (MiGeL) könnte es Finanzierungslücken geben: dann nämlich, wenn am 1. Oktober 2022 nicht alle Produkte, die ausschliesslich durch Pflegefachpersonen angewendet werden, auf der sogenannten C-Liste aufgeführt werden. Denn in diesem Fall müssten betroffene Patient:innen dafür selber in die Tasche greifen – was es nach Möglichkeit zu verhindern gilt. Nationalrätin Manuela Weichelt hatte dem Bundesrat in Ihrer Interpellation etwas auf den Zahn gefühlt. Die Antwort des Bundesrates fiel leider wenig befriedigend aus. Wir bleiben dran.


22.3373 Mo WBK-N «Anerkennung der Gebärdensprache durch ein Gebärdensprachengesetz»
Kurz vor der Sommersession liess uns der Bundesrat wissen, dass er bereit sei, die gesetzliche Anerkennung an die Hand zu nehmen. Allerdings nicht in einem eigenen Gesetz, sondern aus Kohärenzgründen als Ergänzung im Behindertengleichstellungsgesetz. Dies würde es erlauben, auf die bereits bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Förderung der Gleichstellung von gehörlosen Menschen zu verweisen. «Eine weitergehende Förderung würde erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen erfordern, die nicht vorhanden sind und zur Verfügung gestellt werden müssten.» Diese Argumentation mutet doch etwas speziell an. – Die gute Botschaft: Der Nationalrat votierte gegen die Stimmen der SVP für die Motion. Wie der Bundesrat seine Idee der ressourcensparenden Gesetzesanpassung im Behindertengleichstellungsgesetz durchziehen will, bleibt spannend. Doch zuerst muss noch der Ständerat dem Vorhaben seinen Segen erteilen.


20.3657 Po Fehlmann Rielle «Uneingeschränkte Achtung der Rechte von Menschen mit einer Behinderung»
Das Postulat verlangte eine Überprüfung, wie das Zivilgesetzbuch mit den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention in Übereinstimmung gebracht werden könnte. Bundesrat Berset betonte in der Diskussion, dass Vorbereitungsarbeiten begonnen hätten, um eine neue Bestandsaufnahme zu erstellen und Massnahmen im Behindertenbereich für die kommenden Jahre festzulegen. Der Bundesrat werde in diesem Rahmen bei seinen Beratungen die jüngsten Empfehlungen des UN-Ausschusses berücksichtigen. Das reichte einer knappen Mehrheit des Nationalrats. Mit 99:90 Stimmen lehnte er das Postulat ab.


22.3068 Ip Prelicz-Huber «Umkleidezeit und Arbeitszeitdokumentation in den Gesundheitsinstitutionen»
Umkleidezeit ist Arbeitszeit. So hat dies auch das SECO in seiner Wegleitung zum Arbeitsgesetz ArG festgehalten. Weil es jedoch In der Umsetzung hapert und nicht alle Regelungen den Vorschriften zu entsprechen scheinen, wollte Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber vom Bundesrat wissen, wie viele Institutionen die Weisung des SECO umgesetzt haben und wie der Bundesrat sicherstellen will, dass auch die restlichen Betriebe die Umkleidezeit «zeitnah regeln». Dieser sieht jedoch nur eine beschränkte Zuständigkeit: «Gemäss geltender Rechtslage liegt einzig die Kontrolle der Einhaltung des Gesundheitsschutzes in den Bundesbetrieben in der Kompetenz des Bundes. Hingegen ist das SECO nicht zuständig für die Kontrolle der Einhaltung des ArG in den Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen: Der Vollzug des ArG liegt gemäss der im Gesetz verankerten Kompetenzverteilung allein bei den Kantonen (Art. 41 ArG)». Immerhin: In den letzten Jahren hätten die Kantone die Kontrolle in den Spitälern verstärkt, um die Einhaltung des Arbeitsgesetzes zu fördern. Wenig überraschend die Quintessenz der bundesrätlichen Antwort: «Dabei stellte sich heraus, dass eine vorausschauende und korrekte Einsatzplanung zentral ist.»


22.3237 Po Gapany «Invalidenversicherung. Die Wiedereingliederung fördern»
ARTISET findet es sinnvoll, Massnahmen zu prüfen, die den Wiedereinstieg von Personen mit IV-Rente in den Arbeitsmarkt erleichtern. Allerdings muss der Fokus stärker auf der Optimierung der Wiedereingliederung als auf einer Effizienzsteigerung liegen. Denn es geht nicht um Renteneinsparung, sondern um nachhaltige Integration. Für die Erstellung des Berichts ist eine Justierung des Auftrags notwendig. Auf diesen Punkt ging der Ständerat in der Diskussion jedoch nicht ein, das Ja zum Postulat war jedoch unbestritten.


22.3233 Mo Carobbio Guscetti «Die Massnahmen der Istanbul-Konvention sollen auch für Menschen mit Behinderungen gelten»
Zur Verhinderung und Bekämpfung häuslicher und sexueller Gewalt gegen Personen mit Behinderung und insbesondere von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung braucht es spezifische Programme und Projekte. Damit die Istanbul-Konvention tatsächlich greift, ist eine umfassende kohärente Umsetzung notwendig. Vielleicht hat das eindeutige Fazit des UN-Ausschusses zum ersten Staatenbericht der Schweiz bzgl. Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geholfen, das Bewusstsein zu schärfen. Auf alle Fälle nahm der Ständerat die Motion klar an. Sie geht nun an den Nationalrat.


22.3246 Mo Graf «Rechtsgrundlage für Triage-Entscheidungen beim Zugang zu intensivmedizinischen Behandlungen; insbesondere Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden»
Im Herbst 21 gingen die Wogen in dieser Frage hoch. Dank des Einsatzes der Behindertenorganisationen besserte die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) die Richtlinien nach. Doch die Richtlinien der SAMW können keinen Ersatz für eine demokratisch legitimierte Rechtsgrundlage sein. Es bedarf einer breiten Diskussion im Rahmen eines demokratischen Prozesses für derart schwerwiegende Entscheidungen. Der Ständerat wollte noch nicht entscheiden und hat die Motion seiner Gesundheitskommission zur Vorprüfung überwiesen.


Nationalrätin Birrer-Heimo wollte mit zwei Vorstössen (20.3840 und 20.3846) das Thema Versicherungen bei Epidemien und Pandemien aufarbeiten. Diverse Unternehmen hatten nämlich feststellen müssen, dass sich Versicherungen zierten, eine Leistung zu erbringen, da im Leistungsumfang nur Folgen einer Epidemie und nicht einer Pandemie versichert seien. Das Bundesgericht hatte bereits im Januar in einem Urteil entschieden, dass eine Versicherung einen pandemiebedingten Ertragsausfall nicht bezahlen muss. Der Nationalrat doppelte nun nach und lehnte beide Vorstösse ab. Point final.


22.3103 Po de Courten «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege»
Nachdem sein erstes Postulat in dieser Sache abgeschrieben wurde, weil es nicht innert zwei Jahren im Rat behandelt worden war, hat Nationalrat Thomas De Courten im März mit einem erneuten Postulat nachgedoppelt. Konkret soll der Bundesrat prüfen, wie die zunehmende administrative Belastung der Ärzt:innenschaft und dem Gesundheitspersonal «wirkungsvoll gebremst» werden kann. Der Bundesrat erachtet die Anliegen durchaus als berechtigt, hat dem Parlament aber die Ablehnung der Motion beantragt, mit dem Verweis darauf, dass er die entsprechenden Arbeiten zur Umsetzung bereits ausgelöst habe. Der Nationalrat wird sich in einer der nächsten Sessionen mit diesem Anliegen beschäftigen.

 

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