01.03.2022

POLITIK | Kostendämpfungspaket 1b

ARTISET bedauert den Entscheid des Nationalrats für ein Beschwerderecht der Krankenkassen.

Der Nationalrat ändert seine Haltung zum Beschwerderecht der Versicherverbände gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen zur Planung der Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeinstitutionen: er hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung zum 1. Kostendämpfungspaket für diese Massnahme ausgesprochen – und folgt damit dem Ständerat. ARTISET (bis 31.12.2021: CURAVIVA Schweiz), Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf, hat sich konsequent gegen ein solches Beschwerderecht eingesetzt und bedauert den Entscheid des Nationalrats.

Der Entscheid überrascht insofern, als ein solches Beschwerderecht nicht nötig ist: bereits heute können sich die Krankenversicherer im Rahmen des politischen Prozesses einbringen. Aus genau diesem Grund hatten beide Räte auch das Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung der Ärzte abgelehnt.

Mit diesem Entscheid des Nationalrats ist die Differenz ausgeräumt – und das Beschwerderecht verbleibt im 1. Massnahmenpaket.