26.01.2023

POLITIK | Pflegeinitiative – Bundesrat legt Eckpunkte für das 2. Paket vor

Mit seinen Umsetzungsvorschlägen tippt der Bundesrat in verschiedenen Bereichen Massnahmen an, mit denen insbesondere eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen erreicht werden sollen. Die Frage der Finanzierung bleibt allerdings ausgespart. Für ARTISET und den Branchenverband CURAVIVA braucht es dazu noch Antworten.

Bis im Frühling 2024 bereitet der Bundesrat ein Bundesgesetz zur Umsetzung des 2. Pakets zur Pflegeinitiative vor. Mit dem neuen Gesetz will er die angemessene Abgeltung von Pflegeleistungen, anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und die Förderung der beruflichen Entwicklung erreichen und frühzeitige Berufsaustritte verhindern. Der Massnahmenkatalog ist umfangreich. Für die Umsetzung von verbesserten Arbeitsbedingungen müssen aber auch die die notwendigen finanziellen Mittel gesprochen werden.

Massnahmen für den gesamten Pflegebereich

Diese will der Bundesrat direkt im Bundesgesetz regeln. Dazu gehören etwa:

  • strengere Vorgaben für Dienstpläne:
    • Dienstpläne sllen künftig 4 statt 2 Wochen im Voraus kommuniziert werden;
    • Bei kurzfristigen Anpassungen der Dienstpläne sind Lhnzuschläge zu gewähren;
  • oder dass die Verbände der Leistungserbringer Empfehlungen für settingbezogene SkillGrade-Mixes ausarbeiten sollen.

Der Bundesrat will weiter prüfen, ob Leistungserbringer Personalpools aufbauen sollen, um situationsbedingte Personalengpässe abfedern zu können.

Spezifische Massnahmen für einzelne Pflegebereiche

Bei Massnahmen für einzelne Pflegebereiche oder Institutionen sieht der Bundesrat die Kantone, Betriebe und Sozialpartner in der Pflicht, etwa mit:

  • Gesprächen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen;
  • Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge;
  • einem runden Tisch zur angemessenen Abgeltung der Pflegeleistungen.

Neben besseren Arbeitsbedingungen auch die berufliche Entwicklung fördern

So will der Bundesrat prüfen, ob die Masterstufe und die Rolle der spezialisierten Pflegefachpersonen (Advanced Practice Nurse APN) im Bereich der Pflege reguliert werden sollen. Darüber hinaus will er die Wiedereinstiegsprogramme verlängern und ein Programm für Quereinsteigende prüfen.

Der Bundesrat anerkennt den erhöhten Personalbedarf in der Langzeitpflege, sagt aber nichts zur Finanzierung

Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Kompetenzen eine Palette an Massnahmen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege präsentiert. Er hat bei dieser Auslegeordnung anerkannt, dass sich aufgrund der demographischen Entwicklung und der steigenden Zahl der komplexen Fälle ein grosser Handlungsbedarf bei der Langzeitpflege einstellt. Für ARTISET und den Branchenverband CURAVIVA fehlt bei den vorgeschlagenen Massnahmen ein wichtiger Faktor. So wird die Finanzierung von möglichen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aussen vorgelassen. Damit fehlt der Schlüssel zur tatsächlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Hier braucht es eine Nachbesserung. ARTISET und CURAVIVA haben erste Gespräche mit zentralen Stakeholdern bereits anberaumt.

Medienmitteilung des Bundesrates 25.01.23