01.09.2022

STELLUNGNAHME | Die familienergänzende Kinderbetreuung gewährleisten, die Kinderförderung weiterentwickeln

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) will die familienergänzende Kinderbetreuung und -förderung verbessern. Die Eltern sollen dauerhaft finanziell unterstützt werden – die Kantone gezielt mit Programmvereinbarungen. Auch soll die Qualität der Leistungen entwickelt werden. YOUVITA und ARTISET begrüssen den Vorentwurf der WBK-N grundsätzlich; gleichzeitig beantragen sie Verbesserungen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) schlägt ein neues Gesetz vor für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter. Sie hat beschlossen, eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung zu schicken. Der Bundesrat unterstützt den Entwurf der WBK-N.

Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele:

  • Zum einen sollen alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, finanziell unterstützt werden.
  • Zum anderen soll die Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern weiterentwickelt werden. Hierzu sieht die Kommission vor, dass der Bund die Kantone via Programmvereinbarungen unterstützen soll.

ARTISET und sein Branchenverband YOUVITA beteiligen sich an der Vernahmlassung und vertreten folgende Standpunkte:

  • Im Grundsatz begrüssen YOUVITA und ARTISET die Stossrichtung und den Inhalt der anvisierten Überführung der Bundeshilfen im Rahmen der familienergänzenden Kinderbetreuung in ein – dauerhaftes – neues Bundesgesetz sowie die Unterstützung der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern:
  1. Alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, sollen finanziell unterstützt werden.
  2. Die Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern soll weiterentwickelt werden.
  3. Die Qualitätsentwicklung muss gefördert werden.
  • Die Kernziele des Gesetzes sind ebenfalls zu begrüssen: Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit /Ausbildung sowie eine Verstärkung der Chancengerechtigkeit der Kinder.
     
  • Richtig ist, dass in der Vorlage das Subsidiaritätsprinzip in der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen zum Tragen kommt.
     
  • Auch ist aus Sicht von YOUVITA und ARTISET der Ansatz positiv zu bewerten, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern erfolgen soll und zudem nicht an eine Erwerbstätigkeit oder einen Mindestbeschäftigungsgrad der Eltern geknüpft wird.
     
  • Richtig ist der Vorschlag der WBK-N, dass die familienergänzende Kinderbetreuung sich über alle Altersstufen erstreckt, also nicht nur die vorschulergänzende Betreuung umfasst.
     
  • YOUVITA und ARTISET beantragen eine Ausdehnung der vorgeschlagenen Unterstützung für Eltern eines Kindes mit Behinderung: Kinder mit besonderen Bedürfnissen sollen von umfangreicheren und auch gezielten Massnahmen profitieren können.
     
  • Um die von der WBK-N ausgemachten Lücken zu schliessen und falsche Ansätze zu beheben, sollte eine engere Vernetzung und Koordination unter den betroffenen Akteur:innen sowie diesbezüglich klar formulierte Anforderungen mindestens auf Verordnungsebene vorgesehen werden.
     
  • Für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung sieht die WBK-N aus Sicht von YOUVITA und ARTISET zu geringe Finanzmittel vor, nämlich geschätzte 310 Millionen Franken als Sockelbeitrag. YOUVITA und ARTISET schlagen eine Erhöhung des prozentualen Bundesbeitrags vor, nämlich einen einheitlichen Bundesbeitrag von 20 Prozent der Modellkosten einer institutionellen Betreuungseinheit. Zudem müsste der Bundesbeitrag auch regelmässig überprüft werden.
     
  • Der Qualitätsentwicklung misst die Vorlage zu wenig Gewicht bei. Die Ausführungen zu diesem zentralen Aspekt sind marginal. Auch müssten nach Ansicht von YOUVITA und ARTISET die entsprechenden Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen den Empfehlungen der SODK und der EDK gebührend Rechnung tragen.
     
  • Die Investitionen in die Tarifsenkung und diejenigen in die Qualitätsentwicklung müssen in gleichem Mass erfolgen. Die von der WBK-N vorgeschlagenen Investitionen in Programmvereinbarungen von 160 Millionen Franken für die Dauer von vier Jahren sind aus Sicht von YOUVITA und ARTISET viel zu knapp bemessen. Eine Erhöhung der Mittel auf jährlich 250 Millionen Franken ist angemessen.
     
  • Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass sich der Aufwand zur Messung der Qualität für die betroffenen Betriebe und Fachpersonen auf dem Terrain in einem vertretbaren Rahmen bewegt und die Ergebnisse dieser Erfassungen tatsächlich ausgewertet und zur Steigerung der Qualität genutzt werden.

Vorentwurf Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern

Vorentwurf Bundesbeschluss über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern

Erläuternder Bericht der WBK-N vom 28. April 2022