Medizinische Qualitätsindikatoren
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gesetzlich verpflichtet, medizinische Pflegemessgrössen beziehungsweise Qualitätsindikatoren zu publizieren. Ein interdisziplinärer Ausschuss von BAG, BFS, GDK, CURAVIVA und weiteren Fachspezialisten hat nach einer breiten Vernehmlassung eine Auswahl und entsprechende Definition der folgenden Qualitätsindikatoren erarbeitet.
Medizinische Qualitätsindikatoren in der stationären Langzeitpflege 2021
Erster Bericht des Bundesamts für Gesundheit auf Ebene Pflegeinstitutionen
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist gesetzlich verpflichtet, medizinische Pflegemessgrössen beziehungsweise Qualitätsindikatoren der Leistungserbringer zu veröffentlichen. Am 22. Februar 2024 publizierte das BAG die Daten aus dem Jahr 2021 für Pflegeheime. Diese erste Publikation auf Institutionsebene ist aus Sicht von CURAVIVA, dem Branchenverband der Föderation ARTISET, und aus Sicht von senesuisse ein wichtiger Schritt für eine datenbasierte Qualitätsentwicklung. Die Daten sind jedoch mit der notwendigen Sorgfalt zu interpretieren: Die medizinischen Qualitätsindikatoren erlauben keine Aussage zur Gesamtqualität der Betriebe oder zur Lebensqualität der Bewohner:innen. Sie bieten den Institutionen jedoch Anhaltspunkte, um in ausgewählten Pflegebereichen Verbesserungspotenzial zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren 2019/2020: Stand der Daten» | BAG | 2022
Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren 2021» im Bereich der Pflegeheime | BAG | 2024
Factsheets Medizinische Qualitätsindikatoren
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Daniel Domeisen
Leiter Gesundheitsökonomie
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