Föderation
ARTISET ist die Föderation der Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA. Gemeinsam engagieren wir uns für die Dienstleister, die Menschen im Alter, Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche betreuen, pflegen und begleiten. Mit aktiver Interessenvertretung, aktuellem Fachwissen, attraktiven Dienstleistungen sowie massgeschneiderten Aus- und Weiterbildungsangeboten unterstützen wir unsere über 3'000 Mitglieder bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe.
Unser Name ist Programm: ARTISET verinnerlicht Artikel 7 – respektive article sept und articolo sette – der Bundesverfassung: «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.»
Delegiertenversammlung
Das oberste Organ der Föderation ist paritätisch besetzt: CURAVIVA, INSOS und YOUVITA entsenden je 27 Delegierte in die jährliche Delegiertenversammlung von ARTISET.
Vorstand
Geschäftsleitung und erweiterte Geschäftsleitung
Daniel Höchli
Geschäftsführer ARTISET
Anna Jörger
Geschäftsführerin CURAVIVA (ad interim)
Peter Saxenhofer
Geschäftsführer INSOS
Cornelia Rumo Wettstein
Geschäftsführerin YOUVITA
Monika Weder
Leiterin Bildung
Jolanda Glauser
Leiterin Dienstleistungen
Helene Geisseler
Leiterin Finanzen & Services
Eva Strebel
Leiterin Kommunikation
Sandro Antonello
Leiter Organisationsentwicklung & Verbandsmanagement
Tschoff Löw
Leiter Politik
Team
Alle Mitarbeitenden von ARTISET, CURAVIVA, INSOS, YOUVITA und ARTISET Bildung auf einen Blick.
Offene Stellen
Die Branchenverbände
Jeder der drei Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA wird strategisch von eine:r Präsident:in und einem Branchenrat begleitet. Für die Behandlung und Verabschiedung seiner Geschäfte ruft jeder Branchenrat einmal pro Jahr eine Branchenkonferenz ein.
CURAVIVA
Der Branchenverband der Dienstleister für Menschen im Alter
INSOS
Der Branchenverband der Dienstleister für Menschen mit Behinderung
YOUVITA
Der Branchenverband der Dienstleister für Kinder und Jugendliche
So werden Sie Mitglied
Unsere Mitgliederkategorien
- Einzelmitglieder sind Dienstleister, die Menschen mit Unterstützungsbedarf betreuen, pflegen und begleiten.
- Kollektivmitglieder sind regionale oder kantonale Verbände von Organisationen, die Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf erbringen.
Einzelmitglieder sind der Föderation, einem Branchenverband der Föderation und wenn möglich auch einem regionalen oder kantonalen Verband (Kollektivmitglied) angeschlossen. Damit sind sie kantonal, interkantonal und national optimal vernetzt und profitieren auf allen Ebenen von politischer Interessenvertretung und umfangreichen Mitgliedervorteilen.
Ihre Vorteile als Mitglied
- Mitgliederangebote Ihres Branchenverbands und Ihres regionalen oder kantonalen Verbands (Kollektivmitglied ARTISET)
- Dienstleistungen von ARTISET, zum Beispiel: Kaderselektion, Beratungsangebote, Betriebswirtschaftliche Instrumente und Branchenlösungen
- Politische Interessenvertretung
- Aus- und Weiterbildungen von ARTISET Bildung zu Spezialkonditionen
- Magazin ARTISET im Abonnement
- Regelmässige, gebündelte, exklusive Informationen aus der Branche
Mitglied werden
Füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag aus und senden Sie diesen an info@artiset.ch oder an die untenstehende Postadresse. Vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir freuen uns auf Sie!
ARTISET
Mitgliederadministration
Zieglerstrasse 53 | 3007 Bern
Jährlicher Mitgliederbeitrag ARTISET
Branchenverband CURAVIVA
- Mindestbeitrag: CHF 350.00
- Platzbeitrag stationär: CHF 9.00 + 5.40 Fachspezifischer Beitrag
- Platzbeitrag ambulant/teilstationär: CHF 6.00 + 4.40 Fachspezifischer Beitrag
- Pflichtabonnement Magazin: CHF 90.00
Branchenverband INSOS
- Sockelbeitrag: CHF 600.00
- Platzbeitrag: CHF 22.00
Branchenverband YOUVITA
- Mindestbeitrag: CHF 350.00
- Platzbeitrag stationär: CHF 9.00 + 3.00 Fachspezifischer Beitrag
- Platzbeitrag ambulant/teilstationär: CHF 6.00 + 2.00 Fachspezifischer Beitrag
- Pflichtabonnement Magazin: CHF 90.00
Hinweis Mitgliederbeiträge
Das Mitgliederreglement gilt für ARTISET und die Branchenverbände und regelt die Mitgliedschaft (Beitritt, Austritt, Rechte und Pflichten). Für die Mitgliederbeiträge gilt übergeordnet das «Übergangsreglement Mitgliederbeiträge» – heisst konkret das bisherige Beitragsreglement INSOS für die heutigen INSOS-Mitglieder und dasjenige von CURAVIVA für die heutigen Mitglieder von CURAVIVA – in allen drei Bereichen respektive zukünftig Branchenverbänden. Die Mitgliederbeitragsreglemente gelten unverändert für die Übergangszeit von 2 Jahren (gemäss Übergangsreglement). Für neue Mitglieder (ab 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023) gilt Folgendes:
- Branchenverband INSOS: Beitragsreglement INSOS
- Branchenverband CURAVIVA: Beitragsreglement CURAVIVA
- Branchenverband YOUVITA: Beitragsreglement CURAVIVA