Föderation

Die Föderation ARTISET mit ihren Branchenverbänden CURAVIVA, INSOS und YOUVITA stehen Dienstleistern für Menschen im Alter, Menschen mit Behinderung sowie Kinder und Jugendliche kompetent und engagiert zur Seite.

Gemeinsam vertreten und unterstützen wir über 3'100 Mitgliederorganisationen, die rund 180'000 Menschen täglich begleiten und betreuen.

Delegiertenversammlung

Das oberste Organ der Föderation ist paritätisch besetzt: CURAVIVA, INSOS und YOUVITA entsenden je 27 Delegierte in die jährliche Delegiertenversammlung von ARTISET.

Vorstand

Marianne Streiff

Co-Präsidentin

Laurent Wehrli

Co-Präsident

Beat Ammann

Maria Bernasconi

Marco Borsotti

Marco Camus

Dagmar Domenig

Matteo Innocenti

Rolf Müller

Catherine Staub

Geschäftsleitung und erweiterte Geschäftsleitung

Team

Alle Mitarbeitenden von ARTISET, CURAVIVA, INSOS, YOUVITA und ARTISET Bildung auf einen Blick.

Kontakt suchen

Offene Stellen

Zurzeit sind keine Stellen ausgeschrieben.

Die Branchenverbände

Jeder der drei Branchenverbände CURAVIVA, INSOS und YOUVITA wird strategisch von eine:r Präsident:in und einem Branchenrat begleitet. Für die Behandlung und Verabschiedung seiner Geschäfte ruft jeder Branchenrat einmal pro Jahr eine Branchenkonferenz ein.

CURAVIVA

Der Branchenverband der Dienstleister für Menschen im Alter

curaviva.ch

INSOS

Der Branchenverband der Dienstleister für Menschen mit Behinderung

insos.ch

YOUVITA

Der Branchenverband der Dienstleister für Kinder und Jugendliche

youvita.ch

So werden Sie Mitglied

Unsere Mitgliederkategorien

  • Einzelmitglieder sind Dienstleister, die Menschen mit Unterstützungsbedarf betreuen, pflegen und begleiten.
  • Kollektivmitglieder sind regionale oder kantonale Verbände von Organisationen, die Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf erbringen.

Einzelmitglieder sind der Föderation, einem Branchenverband der Föderation und wenn möglich auch einem regionalen oder kantonalen Verband (Kollektivmitglied) angeschlossen. Damit sind sie kantonal, interkantonal und national optimal vernetzt und profitieren auf allen Ebenen von politischer Interessenvertretung und umfangreichen Mitgliedervorteilen.

Ihre Vorteile als Mitglied

  • Mitgliederangebote Ihres Branchenverbands und Ihres regionalen oder kantonalen Verbands (Kollektivmitglied ARTISET)
  • Dienstleistungen von ARTISET, zum Beispiel: Kaderselektion, Beratungsangebote, Betriebswirtschaftliche Instrumente und Branchenlösungen
  • Politische Interessenvertretung
  • Aus- und Weiterbildungen von ARTISET Bildung zu Spezialkonditionen
  • Magazin ARTISET im Abonnement
  • Regelmässige, gebündelte, exklusive Informationen aus der Branche

Mitglied werden

Füllen Sie den Mitgliedschaftsantrag aus und senden Sie diesen an info@artiset.ch oder an die untenstehende Postadresse. Vielen Dank für Ihr Vertrauen – wir freuen uns auf Sie!

ARTISET
Mitgliederadministration
Zieglerstrasse 53 | 3007 Bern

Jährlicher Mitgliederbeitrag ARTISET

Branchenverband CURAVIVA

  • Mindestbeitrag: CHF 350.00
  • Platzbeitrag stationär: CHF 9.00 + 5.40 Fachspezifischer Beitrag
  • Platzbeitrag ambulant/teilstationär: CHF 6.00 + 4.40 Fachspezifischer Beitrag
  • Pflichtabonnement Magazin: CHF 90.00

Branchenverband INSOS

  • Sockelbeitrag: CHF 600.00
  • Platzbeitrag: CHF 22.00

Branchenverband YOUVITA

  • Mindestbeitrag: CHF 350.00
  • Platzbeitrag stationär: CHF 9.00 + 3.00 Fachspezifischer Beitrag
  • Platzbeitrag ambulant/teilstationär: CHF 6.00 + 2.00 Fachspezifischer Beitrag
  • Pflichtabonnement Magazin: CHF 90.00

Hinweis Mitgliederbeiträge

Das Mitgliederreglement gilt für ARTISET und die Branchenverbände und regelt die Mitgliedschaft (Beitritt, Austritt, Rechte und Pflichten). Für die Mitgliederbeiträge gilt übergeordnet das «Übergangsreglement Mitgliederbeiträge» – heisst konkret das bisherige Beitragsreglement INSOS für die heutigen INSOS-Mitglieder und dasjenige von CURAVIVA für die heutigen Mitglieder von CURAVIVA – in allen drei Bereichen respektive zukünftig Branchenverbänden. Die Mitgliederbeitragsreglemente gelten unverändert für die Übergangszeit von 2 Jahren (gemäss Übergangsreglement). Für neue Mitglieder (ab 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023) gilt Folgendes:

  • Branchenverband INSOS: Beitragsreglement INSOS
  • Branchenverband CURAVIVA: Beitragsreglement CURAVIVA
  • Branchenverband YOUVITA: Beitragsreglement CURAVIVA