POLITISCHE FEDER | Berner Behindertengesetz als Chance

22.03.2023 Therese Zbinden

Endlich! Nach langjähriger Vorbereitung tritt im Kanton Bern in knapp einem Jahr, am 1. Januar 2024, das neue Behindertenleistungsgesetz in Kraft. Dieses stellt die Menschen mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf ins Zentrum. Mit dem Wechsel zur Subjektfinanzierung können diese Menschen zwischen unterschiedlichen Angeboten und Leistungserbringenden wählen.

Die Kostengutsprache basiert auf einer standardisierten Bedarfsabklärung. Zur Finanzierung der Infrastruktur erhalten die Institutionen künftig eine Pauschale des Kantons. Vom Systemwechsel noch ausgeschlossen sind die Werkstätten.

«Mit der Abkehr von Pauschal­beiträgen steigt die unternehmerische Verantwortung. Die Institutionen müssen sich darauf vorbereiten.»

Socialbern, der Verband für stationäre, teilstationäre und ambulante Institutionen und Sozialfirmen im Kanton Bern, begrüsst die Ziele und Inhalte des neuen Gesetzes ausdrücklich. Damit werden Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt. Die bedarfsgerechte Finanzierung der Leistungen ermöglicht den Dienstleistenden eine noch gezieltere Weiterentwicklung ihrer bereits heute vielfältigen Angebote.

Mit der Abkehr von Pauschalbeiträgen steigt die unternehmerische Verantwortung, entsprechend müssen sich die Institutionen auf diesen Wechsel vorbereiten. Hierfür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen. Mit Besorgnis betrachten wir zehn Monate vor der Einführung, dass konkrete Informationen zur Höhe der Abgeltungsbeiträge des behinderungsbedingten Bedarfs, zu den Steuerungsparametern rund um die Versorgungsplanung und damit zur Rechtssicherheit bezüglich Anerkennung noch immer ausstehen. Mit Nachdruck hat sich der Verband Socialbern für rasche Klärungen und verlässliche Übergangsbestimmungen eingesetzt und sich zusammen mit der Kantonalen Behindertenkonferenz (KBK) für ein gemeinsames Monitoring der Umsetzung starkgemacht.

Bei Socialbern sind wir überzeugt, dass mit dem neuen Gesetz Bewährtes weitergeführt und Neues entwickelt werden kann. Diese Chancen einer zeitgemässen Behindertenpolitik gilt es zu nutzen!

Der Verband Socialbern wird – auch zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – seine Rolle als relevanter Partner für Kanton und Dienstleistende auch in der Umsetzungsphase aktiv wahrnehmen.
 


Therese Zbinden ist Präsidentin des Verbands Socialbern.



Foto: Privat