29.04.2025

POLITIK | Die Kinder sollen unverzüglich auf der Grundlage einer klaren und genauen Bestandsaufnahme gefördert und geschützt werden

Das Parlament steht kurz vor der Verabschiedung einer Motion, die dafür sorgen wird, dass klare und umfassende Informationen über die Situation der Kinderrechte in unserem Land vorliegen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für ein wirksames und kohärentes staatliches Handeln zugunsten der Jugend. Die aktuelle Situation ist in dieser Hinsicht unbefriedigend. ARTISET und YOUVITA unterstützen die Motion ausdrücklich – und bedauern, dass die vorbereitende Kommission des Ständerats vorab Abklärungen verlangt.

Am 28. April 2025 befasste sich die Kommission für Jugendfragen des Ständerats WBK-S mit einer Motion von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, die eine Verbesserung der Qualität und Einheitlichkeit der Daten zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz fordert. Dabei handelt es sich nicht um eine reine Stilübung, denn nur auf der Grundlage zuverlässiger Daten können allfälliger Handlungsbedarf aufgezeigt und geeignete Massnahmen ergriffen werden.

Ein lückenhaftes Flickwerk

Die Motion zielt darauf ab, die derzeitigen breiten Lücken bei der Erhebung relevanter Daten zu schliessen und Ungereimtheiten zu beseitigen: Derzeit agiert jeder Kanton mehr oder weniger eigenständig und erhebt Daten, deren Inhalt kaum aufeinander abgestimmt ist. Das Ergebnis ist ein lückenhaftes und heterogenes Flickwerk. Unter diesen Umständen ist es schwierig, sich einen Überblick der relevanten Fragen zu verschaffen – und auch koordinierte und kohärente Massnahmen über die Kantonsgrenzen hinweg zu ergreifen.

Kantone und Bund sollten zusammenarbeiten

Die derzeitige Fragmentierung der Indikatoren und Erhebungen verhindert ein zuverlässiges Bild von der Umsetzung der Kinderrechte in unserem Land. Dabei sind gemäss Bundesverfassung sowohl der Bund als auch die Kantone für den Schutz und die Förderung der Jugend zuständig. Alle sind daher verpflichtet, an einem Strang zu ziehen – dies mit dem gleichen Elan. Auch die UN-Kinderrechtskonvention hat in allen Ebenen unserer föderalistischen Demokratie den gleichen Stellenwert.

Heute sind die Voraussetzungen für ein kohärentes Vorgehen unzureichend

Trotz dieser breiten Kompetenzverteilung ist es in der Praxis oft schwierig, die notwendigen Informationen für koordinierte und kohärente Massnahmen zugunsten von Kindern und Jugendlichen zu erhalten: Die lückenhaften und fragmentierten Daten stehen dem oft im Wege. Diese Situation entspricht nicht den aktuellen Realitäten und Herausforderungen.

Ein eher zurückhaltender Bundesrat, ein Nationalrat, der vorankommen will

Im Februar 2023 hatte der Bundesrat die Ablehnung der Motion Müller-Altermatt beantragt. Er begründete seine Haltung damit, dass Arbeiten zur Verbesserung der Datenlage im Gange seien. Seither sind jedoch keine konkreten Schritte unternommen worden. Der Nationalrat hatte dies richtig erkannt und die Motion im Juni 2024 angenommen. Nun ist der Ständerat an der Reihe, sich eine Meinung zu bilden. Wenn auch er die Motion annimmt, muss der Bundesrat sie umsetzen.

… und eine Kommission des Ständerats plötzlich von Zweifeln geplagt

Am 28. April 2025 wurde leider auch die vorbereitende Kommission des Ständerats mit Zweifeln konfrontiert: Sie beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, um den Umfang des Gesetzgebungsbedarfs zu prüfen. Sollte dieser Antrag vom Plenum des Ständerats angenommen werden, würde dies die Erstellung einer klaren und einheitlichen Erhebung der relevanten Daten nur verzögert. Ein unnötiger Umweg.

ARTISET und YOUVITA fordern die Umsetzung der Motion

ARTISET und der Branchenverband YOUVITA unterstützen ausdrücklich die Motion Müller-Altermatt 22.4505 und fordern den Ständerat auf, dem Nationalrat zu folgen und die Motion ohne Umschweife an den Bundesrat zur Umsetzung zu überweisen: Auch über diesen direkten Weg wird für Klarheit über die Situation der Kinderrechte in unserem Land gesorgt. Über Umfang und Inhalt der zu treffenden Massnahmen muss im Rahmen der Umsetzung der Motion entschieden werden – ein Zwischenpostulat wäre überflüssig.

Motion Müller-Altermatt 22.4505 «Datenlage zur Umsetzung der Kinderrechte verbessern»

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