POLITISCHE FEDER | Umsetzung der UN-BRK: Das Tempo ist zu langsam

24.03.2022 Markus Schefer,
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Die Schweiz hat im Jahr 2014 das UNO-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) ratifiziert. Damit hat sie sich rechtlich verpflichtet, die in diesem Staatsvertrag verankerten Rechte zu gewährleisten und die darin niedergelegten Verpflichtungen zu erfüllen. Dies wird vom zuständigen UNO-Ausschuss überprüft.

Die Überprüfung fand vom 14. bis 16. März in Genf statt; eine kleine Delegation der Schweiz war dabei vor Ort anwesend, gut dreissig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung und der Kantone waren online auf Abruf verfügbar. Zuvor fand ein Austausch mit den Behindertenorganisationen statt.

In allen der 184 Vertragsstaaten besteht grosser Handlungsbedarf, so auch in der Schweiz. Hier eine kleine Auswahl:
Heute müssen in der Schweiz Dienstleistungen privater Anbieter nicht an die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen angepasst werden. Verboten ist nur eine Diskriminierung, die vom Bundesgericht zudem kaum je bejaht wird. Sogar wenn eine Diskriminierung vorliegt, muss der Private lediglich einen Betrag von maximal 5000 Franken bezahlen; anpassen muss er nichts.

«Viele Menschen mit Behinderungen leben in Heimen. Die nötige Unterstützung, um so zu wohnen wie andere Menschen auch, besteht häufig nicht.»

Viele Menschen mit Behinderungen leben in Heimen. Die nötige Unterstützung, um so zu wohnen wie andere Menschen auch, besteht häufig nicht. Zudem sind einigen Heimen Werkstätten angegliedert. Oft besteht keine effektive Wahl, ob sie tagsüber arbeiten möchten oder nicht.

In privaten Arbeitsverhältnissen existieren keine ausdrücklichen Regeln zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Damit besteht die ernsthafte Gefahr, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen verletzt.
Probleme bestehen auch bei Beistandschaften für Menschen mit Behinderungen. Solche müssen die Betroffenen in ihren Entscheiden unterstützen; Beistandschaften dürfen den Beistand aber nicht ermächtigen, gegen den Willen der Betroffenen zu entscheiden.

Insgesamt zeigt das Überprüfungsverfahren, dass die Schweiz noch einen langen Weg vor sich hat und das bisherige Tempo zu langsam war. Es ist Sache des Bundesrates, der Bundesversammlung, der Kantone und der Behindertenorganisationen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen inskünftig mit mehr Elan umzusetzen.


Markus Schefer ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel und Mitglied im UN-Behindertenrechtsausschuss.



Foto: Eleni Kougionis