POLITIK | Kinder- und Jugendförderung
Mehr Effizienz bei der Gewährung von finanzieller Unterstützung.
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) ist seit 2013 in Kraft. Dieses ermöglicht es dem Bund, private Organisationen sowie Kantone und Gemeinden bei der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit finanziellen Beiträgen zu unterstützen. Seine Umsetzungsverordnung, die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV), wurde kürzlich revidiert. Diese Neuauflage ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen erhöhen insbesondere die Transparenz der Vergabe von Finanzhilfen.
Nunmehr kann das KJFG besser und einfacher umgesetzt werden. Eine eindeutigere Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten von Finanzhilfen führt zu mehr Transparenz und Klarheit. Ausserdem ist die Einreichung von Gesuchen zur Erteilung von Finanzhilfen in der Verordnung jetzt präziser geregelt.
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