STELLUNGNAHME | Neue Verordnung zur Bundesstatistik
Mit der neuen Verordnung zur Bundesstatistik könnte eine wichtige Voraussetzung zur Verbesserung der Chancen von Menschen mit Behinderungen auf Teilnahme an Bevölkerungsumfragen, die mit Bundesmittel finanziert werden, erfüllt werden. Leider wird diese Chance verpasst.
Art. 20 des Vorentwurfs zur Bundesstatistikverordnung nennt für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen Fragen nicht beantworten können, als einzige Unterstützungsmöglichkeit den Beizug von Vertreter:innen. Ein barrierefreier Zugang für Menschen mit Behinderung bei der Kommunikation, im Verstehen und Formulieren ist nicht vorgesehen.
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb Menschen, die in kollektiven Wohnformen leben, zusätzlich zur Vertretung die Bewilligung durch die Leitung der betreffenden Gemeinschaftseinrichtung benötigen (Absatz 4). Sie steht nicht in Einklang mit dem Erwachsenenschutzgesetz und den darin formulierten differenzierten Beistandschaften.
ARTISET und der Branchenverband INSOS fordern in ihrer Vernehmlassungsantwort Anpassungen, damit Menschen mit Behinderung selbständig an Befragungen teilnehmen können.