POLITISCHE FEDER | Einheitliche Finanzierung muss die Pflege integrieren

18.07.2022 Michael Jordi

Die Kantone bieten Hand für die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas). Aber nur, wenn die Vorlage – anders als vom Nationalrat beabsichtigt – auch die KVG-Pflegeleistungen in den Pflegeheimen und in der Spitex umfasst. Denn wenn die Reform wirklich einen dämpfenden Effekt auf die Gesundheitskosten haben soll, braucht es mehr als eine blosse Umleitung von Finanzströmen.

Angezeigt ist vielmehr eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen, also eine Stärkung der integrierten Versorgung. Anstrengungen in diese Richtung werden aber untergraben, wenn bei Efas einzelne Leistungserbringer ausgeklammert werden.

«Die Integration der Pflege ist machbar und sinnvoll. Das zukünftige Kostenwachstum wird so gerechter auf die Kantone und Versicherer verteilt.»

Die Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK hat 2019 mit einer Studie dargelegt, dass die Integration der Pflege machbar und sinnvoll ist. Das zukünftige Kostenwachstum wird so gerechter auf die Kantone und Versicherer verteilt. Das Departement des Innern (EDI) kam in einem Bericht vom November 2020 zum selben Schluss. Das EDI schlug vor, die Vorlage um eine einheitliche Finanzierung der Pflegeleistungen zu ergänzen und sicherzustellen, dass die Einführung für Kantone und Versicherer insgesamt kostenneutral erfolgt. Nun hat der Ständerat die Gelegenheit, eine tragfähige Lösung zu erarbeiten.

Die Kantone können sich eine Einführung in Etappen vorstellen. Denkbar wäre eine Übergangsfrist von rund vier Jahren ab Inkrafttreten bis zum verbindlichen Einbezug der Pflege. Neben der noch nicht erfolgten Integration der Pflegeleistungen gibt es noch weitere Baustellen. Unter anderem müssen die Kantone – wenn sie künftig die ambulanten Leistungen mitfinanzieren sollen – auch die Verwendung der Steuermittel ausreichend kontrollieren können. Sie benötigen deshalb einen unmittelbaren Zugriff auf die detaillierten Rechnungsdaten.

Für die ambulanten Leistungen braucht es zudem eine zeitgemässe Tarifstruktur. Die Nichtgenehmigung des Tardoc durch den Bundesrat dürfte insofern auch Efas bremsen. Die Kantone wollen sich bei der Suche nach einem Weg zu einer einheitlichen Finanzierung wie auch für moderne Tarifwerke aber weiterhin konstruktiv einbringen.


Unser Gastautor

Michael Jordi, Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen

und -direktoren (GDK)

Foto: Privat