25.09.2025

POLITIK | Zwei Schritte vorwärts, einen zurück: Widersprüchliche Entscheide zur Arbeitsintegration in der Herbstsession

Gleich drei Vorlagen zur Stärkung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen wurden in dieser Session in den Räten behandelt. Nicht alle fanden Zustimmung.

Drei Vorstösse standen im National- oder Ständerat zur Diskussion. Während die Motion Kutter und die Motion Roduit eine Hürde überspringen konnten, blieb die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) auf der Strecke.

Fiskalische Anreize für Arbeitgebende vom Nationalrat gutgeheissen

Mit der Motion Kutter sollen Arbeitsgebende, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, steuerlich entlastet werden. Die Entlastung soll in Abhängigkeit vom arbeitsvertraglichen Bruttolohn, der Invalidenrente und dem Grad der Hilflosigkeit der Arbeitnehmenden erfolgen: Für Arbeitnehmer:innen, die eine Hilflosenentschädigung leichten Grades oder eine Invalidenrente beziehen, kann 50% des arbeitsvertraglichen Bruttolohnes als zusätzlicher pauschaler Aufwand abgezogen werden. Bei einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades beträgt der Abzug 75%, bei einer Hilflosenentschädigung schweren Grades 100% des arbeitsvertraglichen Bruttolohnes. Die Motion wurde vom Nationalrat deutlich angenommen und kommt nun in den Ständerat.

Ausdehnung der Frist zur Überprüfung des IV-Grads an den Bundesrat überwiesen

Um die Wiedereingliederung von IV-Bezüger:innen zu fördern, sieht das Gesetz eine Übergangsleistung bei Arbeitsunfähigkeit vor. Sie beläuft sich auf die Höhe der IV-Rente, die die versicherte Person vor dem Antritt einer Arbeitsstelle erhalten hat. Diese Übergangsleistung wird während maximal drei Jahren ausgerichtet. Eine andere Regel gilt bislang für die Überprüfung des IV-Grads. Diese wird unmittelbar nach dem Abbruch einer Anstellung vorgenommen. Heute zögern Menschen mit Behinderungen deshalb nicht selten, einen Job im allgemeinen Arbeitsmarkt anzunehmen, aus Angst bei einem Abbruch ihren Rentenanspruch und damit ihre Existenzsicherung zu verlieren. Die Motion verlangt eine Karenzfrist von drei Jahren für die Überprüfung des Invaliditätsgrads. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Motion angenommen. Der Bundesrat muss die Gesetzgebung nun entsprechend anpassen.

Zusätzliche Unterstützung in Härtefällen abgelehnt

Keine Zustimmung im Ständerat fand das Anliegen der SGK-N, Menschen mit Behinderungen in Härtefällen am Arbeitsplatz besser zu unterstützen. Derzeit können Betroffene auf diverse Hilfsmittel bei der Arbeitsintegration zurückgreifen. Die IV finanziert Dienstleistungen von Dritten – beispielsweise Vorlesedienste für blinde Menschen – mit einer jährlichen Vergütung von maximal dem anderthalbfachen Mindestbetrag der Vollrente. Gut möglich jedoch, dass dies nicht reicht. Deshalb hätten neu zusätzliche Unterstützungsleistungen für Härtefälle geschaffen werden sollen. Bei 22:22 gab die ablehnende Stimme des Ratspräsidenten den Ausschlag. Die Motion ist damit vom Tisch.

Alle drei Vorstösse zielten darauf ab, die Zugänglichkeit zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, so wie es der Artikel 27 der UN-BRK verlangt. ARTISET und INSOS freuen sich, dass zwei der drei Vorstösse auf Zustimmung gestossen sind. Der Wermutstropfen der Ablehnung des dritten Vorstosses zur Verbesserung der Arbeitsintegration aber bleibt.

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